
OLG Frankfurt: 720.000 EUR Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Geburtsklinik
Die andauernde Behandlung einer schwangeren Hochrisiko-Patientin in einer Geburtsklinik ohne die Möglichkeit einer notfallmäßigen Intensivversorgung von Neugeborenen ist ein grober Behandlungsfehler.