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OLG Frankfurt am Main: Kein Geld ohne Geschäftsführeranstellungsvertrag

Aus der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers folgt kein Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit als Geschäftsführer. Diese muss separat in einem Anstellungsvertrag vereinbart werden, wobei eine Kopplung von Organstellung und Vergütungsanspruch zulässig und häufig ratsam ist.