OLG Frankfurt : Bei Raserei geblitzt – einfach das Messprotokoll anzweifeln ist wenig aussichtsreich
Die Sachlage war eigentlich klar – gerast in der Innenstadt, hohe Geldbuße und Fahrverbot. Doch der Betroffene reklamierte ein lückenhaftes Messprotokoll. Ohne Erfolg – das OLG wertete das Vorbringen als bloße Behauptung ohne konkreten Fallbezug und verwarf die Rechtsbeschwerde.