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OLG Frankfurt: D&O: Wer zahlt am Ende? Regress von Unternehmensgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern

Können Unternehmen Geldbußen gegenüber Geschäftsleitern als Schaden geltend machen und müssen D&O-Versicherer hierfür einstehen? Das OLG Frankfurt a.M. hat kürzlich entschieden, dass ein Vorstandsmitglied für eine gegen die Gesellschaft verhängte Geldbuße nach § 93 AktG haftet.