
OLG Frankfurt: Keine Sanktionierung der Eltern durch kindesschutzrechtliche Maßnahmen
Eine Maßnahme des Familiengerichtes zum Kindesschutz ist streng am Kindeswohl zu orientieren. Allgemeine Gerechtigkeitserwägungen sowie die Sanktionierung eines renitenten Elternteils sind keine zulässigen Kriterien.