OLG Frankfurt: Keine Wiedereinsetzung wegen akuten Personalmangels
Entsteht durch plötzliche Ausdünnung des Personals in einer Kanzlei eine akute Überlastungssituation, so müssen Anwälte zur Not selbst Fristen eintragen und überwachen. Überlastungsfehler des Personals gehen im Rahmen des Organisationsverschuldens zu ihren Lasten.