OLG Frankfurt: Rechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten beim Württemberger Testament gestärkt
Setzen Eheleute ihre Kinder zu Erben ein, räumen dem überlebenden Ehegatten jedoch den Nießbrauch am Nachlass ein und ernennen ihn zugleich zum Testamentsvollstrecker, kommt eine Entlassung nach § 2227 BGB nur bei grob pflichtwidrigem Handeln in Betracht.