
OLG Frankfurt: Rettungswagen im Einsatz – kein Freibrief fürs Überfahren einer roten Ampel
Fahrer von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn sind zwar grundsätzlich von der Straßenverkehrsordnung befreit. Trotzdem müssen sie vorsichtig sein, wenn sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren.