OLG Frankfurt: Stiftung Warentest haftet für unrichtige Testergebnisse
Die Bewertung eines Produkts mit der Note „mangelhaft“ durch Stiftung Warentest kann bei einer schuldhaften Falschbewertung Haftungsansprüche gegen die Stiftung auslösen.
Die Bewertung eines Produkts mit der Note „mangelhaft“ durch Stiftung Warentest kann bei einer schuldhaften Falschbewertung Haftungsansprüche gegen die Stiftung auslösen.