OLG Frankfurt: Unzulässige Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen in Eilverfahren
Die komplette Ausnutzung von Rechtsmittelfristen kann in Eilverfahren einen Anwaltsregress auslösen. Die Ausnutzung der Berufungsbegründungsfrist kann die Dringlichkeit einer beantragten einstweiligen Verfügung widerlegen.