OLG Frankfurt: Zerrissenes Testament im Bankschließfach
Das Zerreißen eines Testaments ist als Widerruf auszulegen. Die anschließende Aufbewahrung in einem Schließfach ändert daran nichts.
Das Zerreißen eines Testaments ist als Widerruf auszulegen. Die anschließende Aufbewahrung in einem Schließfach ändert daran nichts.