
OLG Hamm : Ansprüche des Erben eines jüdischen Kaufmanns aus NS-Zeit sind verjährt
Ein jüdischer Kaufmann eröffnete 1932 ein Bankkonto und zahlte Geld darauf ein. Nun machte sein Enkel Ansprüche auf Auskunft und Auszahlung des etwaigen Guthabens geltend - und scheiterte vor dem OLG Hamm. Die Ansprüche seien seit den 1970er Jahren verjährt.