
OLG Hamm: E-Scooter-Fahrer sind ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ist ab 1,1 Promille eine Straftat. Diese führt nicht lediglich zu einem befristeten Fahrverbot, sondern regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis.