OLG Hamm: Sturz auf unübersichtlichem Mountainbike-Trail
Mountainbiken gilt als Risikosport, bei dem Streckenbetreiber nicht sämtliche Gefahren vollständig ausschließen können. Dennoch unterliegen die Betreiber einer Verkehrssicherungspflicht. Welche Sicherheitsmaßnahmen Mountainbiker erwarten dürfen und welche Risiken sie selbst tragen müssen.