
OLG Hamm: Teurer Ausraster: 1.600 EUR Geldstrafe für das Umstoßen eines Blitzers
Ein junger Mann stieß eine mobile Blitzanlage um, sodass diese zwar nicht beschädigt wurde, aber eine Zeit lang nicht einsatzfähig war. Das OLG Hamm musste klären, ob die Anlage unbrauchbar war, auch wenn sie nicht beschädigt wurde.