OLG Karlsruhe: Beweiskraft eines elektronischen Empfangsbekenntnisses ist kaum zu erschüttern
Die Beweiskraft eines elektronischen Empfangsbekenntnisses wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit einer extrem späten Datierung des Empfangs eines Versäumnisurteils bestehen.