OLG Karlsruhe: Trotz körperlicher Gewalt: Keine Verkürzung des Trennungsjahres
Die Scheidung einer Ehe setzt in der Regel eine einjährige Trennung der Eheleute voraus. Selbst körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch der Tochter führen nicht in jedem Fall zu einer Verkürzung.