OLG Karlsruhe: Wucherähnliches Sale-and-rent-back-Geschäft
Veräußert eine Eigentümerin ihren Pkw im Rahmen eines Sale-and-rent-back-Vertrags zu mehr als 50 % unter Wert, so ist das gesamte Geschäft nichtig. Sie erhält nicht nur Fahrzeug und Mietzahlungen zurück, sondern darf auch den Kaufpreis behalten.