OLG Koblenz: Gesundheitsfragen falsch beantwortet – wann die Versicherung Arglist unterstellen kann
Gesundheitsfragen sind ein zentrales Element beim Abschluss von Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen. Falsche Angaben können zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung jedoch nicht.