OLG München: Anwaltsregress: Haftungsverteilung bei Fehlern von Erst- und Folgeanwalt
Führt ein Anwalt einen Prozess fehlerhaft, so bleibt seine Haftung auch dann bestehen, wenn ein Nachfolgeanwalt die Gelegenheit zur Korrektur des Fehlers verpasst. Allerdings wird der Haftungsumfang hierdurch eingeschränkt.