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Haufe

OLG München: Beendigung einer GbR durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand

Das OLG München nimmt bei der Vereinigung aller Gesellschaftsanteile einer GbR eine Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung an. Diese Entscheidung bestätigt damit rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die nunmehr durch das Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kodifiziert sind.