OLG München: Sturz einer Schwangeren infolge Flucht vor Chihuahua
Wer vor einem auf ihn zurennenden Hund wegläuft und dabei stürzt, hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ein Mitverschulden des Geschädigten kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Hund sehr klein ist.