OLG Nürnberg: Anwaltszwang bei Beschwerden gegen Zwangsgeld im Versorgungsausgleich
Wer sich gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich wehren möchte, muss dabei anwaltlich vertreten sein. Eine persönlich eingelegte Beschwerde ist unzulässig und wird nicht berücksichtigt.