
OLG Schleswig: Linksabbiegerin kollidiert mit Einsatzfahrzeug und haftet allein
Ein Einsatzfahrzeug der Rettungshundestaffel war mit Sirene und Blaulicht auf dem Weg zu einer Bombenentschärfung. Es überholte trotz Verbot und kollidierte mit einer Linksabbiegerin. Aufgrund der Sonderrechte des Einsatzfahrzeugs sieht das OLG die Schuld bei der Abbiegerin.