OLG Schleswig: Mitfahrt mit erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann Mitverschulden begründen
Wer mit einem erkennbar betrunkenen Fahrer mitfährt, dem kann im Falle eines Unfalls eine Mitschuld drohen. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine spezielle Kontrollpflicht für Eheleute gibt es nicht.