
OLG Schleswig : Schaden an leer stehenden Gebäuden: Wann die Versicherung Leistungen kürzen kann
Steht ein Gebäude länger leer, kann dies versicherungstechnisch einer Gefahrenerhöhung gleichkommen. Eigentümer riskieren damit unter Umständen ihren Versicherungsschutz, zumindest teilweise.