Neueste Nachrichten rund um Steuern und Recht.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte einfach an.

Haufe

OLG Stuttgart: Hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Gesellschafterklage nach § 715b BGB

Wenn sich die Geltendmachung eines Anspruchs als außergewöhnliche Maßnahme darstellt, setzt die actio pro socio neben der Aufforderung des Vertretungsorgans zur Geltendmachung des Anspruchs voraus, dass sich der klagewillige Gesellschafter zuvor um einen Gesellschafterbeschluss bemüht hat.