OLG Stuttgart: Negative Onlinebewertungen von Rechtsanwälten
Anwälte müssen an negativen Onlinebewertungen einiges ertragen: „Konsequent unvorbereitet … Halten Sie sich von dieser Anwaltskanzlei fern“. Dabei handelt es sich jedoch um zulässige Meinungsäußerungen, so das OLG Stuttgart.