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Haufe

OLG Zweibrücken: Quarantäne auf Kreuzfahrt: Muss die Reiseabbruchversicherung zahlen?

Im Fall einer durch Quarantäne nur teilweise in Anspruch genommenen Reiseleistung ist die Reiseabbruchversicherung nicht dazu verpflichtet, die Reisekosten zu erstatten. Dafür müsste die Reise tatsächlich abgebrochen worden sein, denn fehlender Urlaubs- und Erholungswert ist von der Reiseabbruchversicherung nicht abgedeckt.