OLG Zweibrücken: Testamentskopie als Nachweis für Erbeinsetzung?
Eine Testamentskopie genügt nur in Ausnahmefällen als Nachweis für eine Erbeinsetzung. Die Anforderungen an die Beweiskraft sind in diesen Fällen äußerst hoch.
Eine Testamentskopie genügt nur in Ausnahmefällen als Nachweis für eine Erbeinsetzung. Die Anforderungen an die Beweiskraft sind in diesen Fällen äußerst hoch.