OVG Mecklenburg-Vorpommern: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Anwältin reicht für Gerichtsterminverlegung aus
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Prozessvertreters zwingend zur Verlegung eines Gerichtstermins führen muss. Dies gilt auch, wenn noch kein ärztliches Attest für eine Verhandlungsunfähigkeit vorliegt.