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Haufe

OVG NRW: Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland

Eine verbeamtete Grundschullehrerin aus Recklinghausen wollte mittels eines Eilantrags ihre Versetzung nach Niedersachsen erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht NRW wiesen das Begehren zurück: Wer seinen Lebensmittelpunkt weit vom Dienstort entfernt, kann vom Dienstherrn keine unverzügliche Freigabe zur Versetzung beanspruchen, insbesondere nicht, wenn am bisherigen Dienstort Personalmangel herrscht.