Pfändungstabelle: Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2026
Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich zum 1. Juli 2026. Diese sind unterschiedlich hoch – je nach Arbeitslohn und Anzahl der Personen, für die Unterhaltspflicht besteht und Unterhalt geleistet wird.