Plötzlicher Harndrang rechtfertigt keine Geschwindigkeitsübertretung
Wer als Autofahrer von einem plötzlichen, unabweisbaren Bedürfnis heimgesucht wird, darf deshalb nicht schneller fahren als erlaubt. Wenn „Zähne zusammenbeißen“ nichts bringt, muss er es notfalls laufen lassen.