Rechtsprechung: Mittagspause im Homeoffice – wann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Weg zum Mittagessenerwerb in der Mittagspause nur dann unfallversichert ist, wenn er sowohl der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dient als auch betrieblich bedingt ist. Im Homeoffice gilt dabei die Außentür als Grenze zwischen Betriebs- und Arbeitsweg.