Reformvorhaben: Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf
Die Bundesregierung hat ein "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" beschlossen, das auch Regelungen mit Bezug zum Arbeitsrecht enthält. Zudem hatte kurz zuvor die Alterssicherungskommission ihre Empfehlungen vorgelegt. Arbeitsrechtler Tobias Grambow fasst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Punkte aus beiden Konzepten zusammen und gibt eine Einschätzung, welche Konsequenzen die Pläne für Arbeitgeber haben.