Sächsisches FG: Rechtsbehelfsbelehrung bei nicht wortlautgemäßer Wiedergabe
Das Sächsische FG hat in einem Fall entschieden, in dem § 122 AO in einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht wortlautgemäß wiedergegeben wurde.
Das Sächsische FG hat in einem Fall entschieden, in dem § 122 AO in einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht wortlautgemäß wiedergegeben wurde.