Sächsisches FG: Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung
Das Sächsische FG bezog Stellung, wann im Falle einer doppelten Haushaltsführung Umzugskosten als beruflich bedingt und somit als Werbungskosten anzuerkennen sind.
Das Sächsische FG bezog Stellung, wann im Falle einer doppelten Haushaltsführung Umzugskosten als beruflich bedingt und somit als Werbungskosten anzuerkennen sind.