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Haufe

Sächsisches FG: Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters

Einem beherrschenden Gesellschafter fließt eine unbestrittene Forderung gegen die Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Das gilt auch für Darlehenszinsen, die bei der Kapitalgesellschaft zwar passiviert, aber nicht ausgezahlt werden. So entschied das Sächsische FG.