
Schadensrecht: Mietwagen trotz abgelaufener TÜV-Plakette des Unfallfahrzeugs
Eine abgelaufene TÜV-Plakette des Unfallfahrzeuges des Geschädigten ist kein Hindernis für die Geltendmachung der unfallbedingten Kosten eines Mietwagens gegenüber dem Unfallverursacher.