Scheidungsfolgen: Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
Grundsätzlich geht das Wohnförderkonto auf den anderen Ehegatten über, wenn im Rahmen der Scheidungsfolgen der Eigentumsanteil des Zulageberechtigten an der Wohnung auf den anderen Ehegatten übergeht.