
Scheinselbstständigkeit: Gericht stellt abhängige Beschäftigung von Bauarbeitern fest
Das Hessische Landessozialgericht hat in drei aktuellen Urteilen entschieden, dass Bauarbeiter als abhängige Beschäftigte gelten, wenn sie einfache Aufgaben auf Baustellen ausführen, einen festen Stundenlohn erhalten und nicht als eigenständige Unternehmer auftreten. Bauunternehmen sind verpflichtet, für diese Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.