Schleswig-Holsteinisches OLG: Auffahrunfall: Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
Wer den Fahrstreifen wechselt, muss besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Im Falle eines Unfalles spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Schuld beim Spurwechsler liegt.