
Schleswig-Holsteinisches OLG: Unverschlüsselte Rechnungen per E-Mail sind riskant
Wird eine nicht Ende-zu-Ende verschlüsselte Handwerkerrechnung per E-Mail übersandt und gehackt, so muss der Kunde nach Überweisung des Rechnungsbetrages auf eine manipulierte Kontonummer nicht nochmals zahlen.