
Schmerzensgeld wegen Klopfattacken an Wohnungsdecke
Wiederholtes Klopfen gegen die Wohnungsdecke wegen vermeintlicher Lärmbelästigung von oben ist keine Notwehr, sondern verpflichtet zur Zahlung von Schmerzensgeld an den darüber wohnenden Nachbarn.
Wiederholtes Klopfen gegen die Wohnungsdecke wegen vermeintlicher Lärmbelästigung von oben ist keine Notwehr, sondern verpflichtet zur Zahlung von Schmerzensgeld an den darüber wohnenden Nachbarn.