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Haufe

Selbstbestimmungsrecht der Kirchen: Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für eine Einstellung?

Können kirchliche Arbeitgeber eine bestimmte Religionszugehörigkeit des Bewerbers zum Einstellungskriterium machen? In begründeten Fällen schon, so das Bundesverfassungsgericht. Im Fall einer abgelehnten konfessionslosen Bewerberin habe das Bundesarbeitsgericht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht richtig gewichtet.