Selbstbestimmungsrecht der Kirchen: Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für eine Einstellung
In begründeten Fällen können kirchliche Arbeitgeber eine bestimmte Religionszugehörigkeit des Bewerbers zum Einstellungskriterium machen. Das Bundesarbeitsgericht hatte im jahrelangen Rechtsstreit einer abgelehnten konfessionslosen Bewerberin erneut zu entscheiden – nachdem das Bundesverfassungsgericht gerügt hatte, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht richtig gewichtet wurde.