Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Digitale Bescheide: Pflichten für prüfende Dritte bei Coronahilfen
Das VG München zeigt in einem Urteil zur Überbrückungshilfe III die Fallstricke der digitalen Bekanntgabe auf. Steuerberater müssen bei elektronischen Verfahren besondere Sorgfalt walten lassen – die Weiterleitung an Mandanten liegt allein in ihrer Verantwortung.