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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig

Das VG Berlin hat entschieden, dass für die wirksame Zustellung eines Schlussabrechnungsbescheids bei den Corona-Überbrückungshilfen keine handschriftlich unterschriebene Urschrift erforderlich ist. Die Namenswiedergabe genügt.