Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig
Das VG Berlin hat entschieden, dass für die wirksame Zustellung eines Schlussabrechnungsbescheids bei den Corona-Überbrückungshilfen keine handschriftlich unterschriebene Urschrift erforderlich ist. Die Namenswiedergabe genügt.