Sozialversicherung: Änderungen im Branchenkatalog für Sofortmeldungen
In allen Wirtschaftsbereichen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit vorliegt, muss der Arbeitgeber vor der originären Anmeldung bei der Krankenkasse eine sogenannte Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn abgeben. Bereits am 13. November hat der Bundestag Änderungen im Branchenkatalog beschlossen.